Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen und Ländern dürfen einreisen: EU, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich. Dies gilt für Staatsangehörige dieser Länder sowie dort ansässige Personen. Die Einreise nach Andorra ist grundsätzlich nur über den Landweg aus Frankreich oder Spanien möglich. Die dort geltenden Bestimmungen müssen beachtet werden.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise. Quarantänemaßnahmen sind mit bis zu 15 Tagen angesetzt.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 15 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Quarantänemaßnahmen werden jedoch nur Reisenden aus von Andorra klassifizierten Risikogebieten auferlegt. Die Quarantäne kann umgangen werden, wenn betroffene Reisende einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, vorweisen können, und sie 7 Tage nach dem ersten Testergebnis ein zweites negatives Ergebnis erzielen.
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Die Testpflicht gilt für Reisende, die sich mindestens 3 Nächte in Andorra aufhalten möchten. Sie müssen einen PCR- oder TMA-Test in englischer, französischer, spanischer oder katalanischer Sprache, ausgedruckt oder elektronisch, vorlegen können, der bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis muss den Namen des Reisenden, die Nummer des mitgeführten Ausweisdokuments, das Testdatum, den Namen und die Kontaktdaten des Labors, die Testmethode und das negative Ergebnis enthalten. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Kinder unter 6 Jahren sowie Reisende, die in Spanien, Frankreich, Portugal oder einem vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) grün eingestuften Land ansässig sind. Die Klassifizierung des ECDC finden Sie unter folgendem Link: https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19/situation-updates/weekly-maps-coordinated-restriction-free-movement.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Reisende aus Frankreich, Spanien und Portugal sollten eine Reisekrankenversicherung vorweisen können. Reisende aus Großbritannien müssen derzeit mit abweichenden Bestimmungen, wie zusätzlichen Testmaßnahmen vor Ort, rechnen und sollten sich diesbezüglich mit ihrer zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung setzen.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
Restaurants/Cafés: geöffnet
Geschäfte: geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
Kinos/Theater: geöffnet
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
Mindestabstand: 1.50 Meter
Versammlungsverbot: ja, ab 5 Personen
Belgien
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://dofi.ibz.be/sites/dvzoe/EN/Pages/Travel-to-Belgium.aspx.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Der Transit ist möglich. Transitreisende aus roten Gebieten benötigen ein negatives PCR-Testergebnis, bei dem die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf. Ausgenommen davon sind Reisende, die sich für weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, wenn sie nicht mit dem Flugzeug oder Schiff einreisen.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge und zwar alle Grenzübergänge zu Großbritannien. Auch alle Flüge wurden eingestellt.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis voraussichtlich zum 1 März 2021. Diese gelten für Reisende aus rot eingestuften Ländern (siehe unten).
Belgien unterteilt die Gebiete in den erlaubten Ländern im Hinblick auf ihre Infektionslage in grüne, orangene und rote Zonen. Eine Übersicht hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://diplomatie.belgium.be/de. Reisende aus den grünen Gebieten können uneingeschränkt einreisen. Reisenden aus den orangenen Gebieten empfehlen die belgischen Behörden nach ihrer Ankunft erhöhte Wachsamkeit, eine Quarantänepflicht besteht jedoch nicht. Reisende aus den roten Zonen müssen sich hingegen nach der Einreise für bis zu 10 Tage in Quarantäne begeben. Sie können nach frühestens 7 Tagen einen PCR-Test vornehmen lassen und bei negativem Ergebnis die Quarantäne beenden. Zudem müssen Reisende aus den roten Gebieten bereits zur Einreise einen negativen Test vorweisen (siehe unten). Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Reisende, die sich nicht länger als 48 Stunden in einer roten Zone aufgehalten haben oder die sich für weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden. Es kann auch zu COVID-Tests vor Ort kommen, insbesondere dann, wenn Reisende Symptome aufweisen.
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Dies gilt für Reisende aus roten Gebieten. Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt worden sein. Die Abstrichentnahme darf bei Ankunft nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren sowie Reisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, sofern sie nicht mit dem Flugzeug oder Schiff einreisen.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://dofi.ibz.be/sites/dvzoe/EN/Documents/BELGIUM_PassengerLocatorForm_ENG.pdf.
Das Formular ("Passenger Locator Form") muss innerhalb von 48 Stunden vor Einreise online ausgefüllt und abgeschickt werden. Ein Nachweis, in elektronischer oder ausgedruckter Form, muss zur Einreise vorgelegt werden.
Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Lokale Ausgangssperre: ja (nächtlich)
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
Restaurants/Cafés: geschlossen - nur Abholung
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet
Kinos/Theater: geschlossen
Strände: geöffnet
Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: ja - in großen Teilen der Öffentlichkeit
Mindestabstand: 1.50 Meter
Versammlungsverbot: ja, ab 4 Personen
Regionale Abweichungen möglich
App: https://coronalert.be/de/
Bulgarien
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen und Ländern dürfen einreisen: EU, Schengenraum, Andorra, Australien, Israel, Japan, Kuwait, Monaco, Neuseeland, Ruanda, San Marino, Südkorea, Thailand, Türkei, Uruguay, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate. Die Einreisevoraussetzung ist geknüpft an die Staatsangehörigkeit und den Wohnsitz der Reisenden. Somit müssen Reisende entweder die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen oder einen langfristigen Aufenthaltstitel. Alle anderen Reisenden unterliegen weiterhin Einreisebeschränkungen. Es dürfen keine Kreuzfahrtschiffe anlegen. Der Zugverkehr bleibt zunächst eingestellt. Ebenfalls wurden alle Flüge aus und nach Großbritannien bis zum 31.01.2021 abgesagt.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise. Möchten oben genannte Reisende aus einem Drittstaat einreisen, benötigen sie hierfür einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls ist mit bis zu 14-tägigen Quarantänemaßnahmen zu rechnen.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Alle Flüge aus und von Großbritannien werden bis zum 31.01.2021 abgesagt.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Die Registrierung erfolgt über ein Einreiseformular, das an den Grenzstellen erhältlich ist.
Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Notstand: bis voraussichtlich zum 31 Januar 2021
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
Restaurants/Cafés: geschlossen
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Geschäfte: teilweise geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
Kinos/Theater: geschlossen
Strände: geöffnet
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
Mindestabstand: 1.50 Meter
Versammlungsverbot: ja, ab 30 Personen
Dänemark
Einreise möglich: nein
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist nicht möglich. Es besteht eine Einreisesperre bis auf Weiteres. Für Heimkehrer sowie Reisende mit der Staatsbürgerschaft des Ziellandes oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis im Zielland kann es zu abweichenden Bestimmungen kommen. Ausnahmen gelten für Personen mit Wohnsitz in Grenzregionen. Diese können nach Dänemark einreisen, müssen dazu jedoch einen maximal 24 Stunden alten, negativen PCR- oder Antigentest vorweisen.
Der Transit ist möglich. Reisende müssen den Reisezweck nachweisen können.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Luftweg
- Landweg
- Seeweg
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Deutschland
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen und Ländern dürfen einreisen: EU, Schengenraum, Australien, Neuseeland, Singapur, Thailand, Uruguay. Als Einreisevoraussetzung gilt in diesen Fällen das Abreiseland und nicht die Nationalität der Reisenden.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. In der Regel unterliegen Transitreisende keiner Quarantänepflicht. Es kann auf Bundeslandebene zu abweichenden Bestimmungen kommen.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis voraussichtlich zum 14 Februar 2021 nur teilweise möglich. Bei Reisen in die/aus den Risikogebieten innerhalb des Landes kann es zu Restriktionen kommen.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen. Diese gelten bis auf Weiteres. Nur Reisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen müssen sich für 10 Tage häuslich isolieren. Eine Aufstellung der Risikogebiete finden Sie unter folgendem Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. Frühestens nach 5 Tagen können Reisende die Quarantäne beenden, in dem sie ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der Test muss in einem EU-Staat oder einem Staat mit vergleichbaren Qualitätsstandards durchgeführt worden sein. Die Regelungen und Bestimmungen der einzelnen Bundesländer Deutschlands sind abweichend, sodass sich Reisende über geltende Bestimmungen bei dem Bundesland informieren sollten, in das sie reisen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468.
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Die Testpflicht gilt für Reisende aus Hoch-Risikogebieten und Personen, die sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem solchen Gebiet aufgehalten haben. Diese benötigen ein maximal 48 Stunden altes, negatives Ergebnis eines COVID-Tests gemäß den Anforderungen des Robert Koch Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html.
Reisende werden vor Ort auf das Coronavirus getestet. Dies gilt für alle Reisenden aus Risikogebieten. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden nach Einreise in Deutschland durchgeführt werden.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: http://www.einreiseanmeldung.de/. Reisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich vor der Ankunft in dem Formular anmelden und einen Anmeldungsnachweis bei Einreise mit sich führen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Lockdown: teilweise - bis voraussichtlich zum 14.02.2021
Hotels/Ferienunterkünfte: geschlossen
Restaurants/Cafés: geschlossen - nur Abholung oder Lieferung
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Geschäfte: teilweise geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
Kinos/Theater: geschlossen
Strände: teilweise geöffnet
Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: ja - in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Restaurants und Bars, teilweise auch im Freien
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://vm.ee/en/information-countries-and-self-isolation-requirements-passengers.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge zu Russland
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Die Quarantänemaßnahmen betreffen Reisende aus der folgenden Länderaufstellung: https://vm.ee/en/information-countries-and-self-isolation-requirements-passengers. Reisende aus diesen Ländern müssen sich für bis zu 10 Tage in Quarantäne begeben. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten in diesen Ländern. Betroffene Reisende können jedoch die Quarantäne verkürzen, wenn sie einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test vorweisen oder sich bei der Ankunft einem Test unterziehen. 7 Tage nach der ersten Testung wird dann ein zweiter Test durchgeführt und die Quarantäne kann beendet werden, wenn dieses Testergebnis ebenfalls negativ ist. Eine Sonderregel besteht für Reisende aus Großbritannien, diese können derzeit die Quarantäne nicht verkürzen und müssen verpflichtend einen Testnachweis erbringen. Sie müssen entweder einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, mit sich führen oder sich bei der Ankunft testen lassen.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://iseteenindus.terviseamet.ee/.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
Restaurants/Cafés: geöffnet
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
Kinos/Theater: teilweise geöffnet
Maskenpflicht: ja - in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln
Mindestabstand: 2.00 Meter
Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres) - ab 10 Personen im Freien, generell in geschlossenen Räumen
Regionale Abweichungen möglich
App: https://www.hoia.me/en/
Finnland
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.raja.fi/current_issues/guidelines_for_border_traffic.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
Bars: geöffnet mit Beschränkungen
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: teilweise - in öffentlichen Verkehrsmitteln
Mindestabstand: 1.00 Meter
Versammlungsverbot: ja, ab 10 Personen
Regionale Abweichungen möglich
App: https://koronavilkku.fi/en/
Frankreich
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Der Transit ist möglich. Die Durchreise über den Landweg ist lediglich über die EU- und Schengen-Staaten möglich. Flugreisende sollten zwingend Ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an Ihren Wohnsitz auch aus Drittstaaten anreisen, müssen aber je nach Destinationen die verschärften Einreisebestimmungen beachten.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Es kommt zu abweichenden Bestimmungen für Reisende aus verschiedenen Ländern. Geltende Bestimmungen können Sie unter https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/ einsehen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Korsika: Reisende nach Korsika benötigen ab dem 19.12.2020 einen negativen COVID-Test, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Tests anerkannt. Kinder unter 11 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Reisende müssen zudem schriftlich erklären, dass sie der Testpflicht nachgekommen, sie negativ getestet und symptomfrei sind. Die Erklärung muss auch beinhalten, dass Reisende innerhalb der letzten 14 Tage keinen wissentlichen Kontakt zu positiv getesteten Personen hatten.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Nächtliche Ausgangssperre: ja
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
Restaurants/Cafés: geschlossen
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Geschäfte: teilweise geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
Kinos/Theater: geschlossen
Öffentliche Verkehrsmittel: teilweise verfügbar
Taxis: teilweise verfügbar
Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln, in geschlossenen öffentlichen Räumen; in Paris und einigen Städten auch in öffentlichen Außenbereichen
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://travel.gov.gr/#/. Reisende müssen aus einem dieser Staaten einreisen und zudem Einwohner des jeweiligen Landes sein oder einen dauerhaften Aufenthalt, zum Beispiel mittels eines Aufenthaltstitels, dort nachweisen können.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Seeweg - Griechenland hat seine Seegrenzen für Kreuzfahrtschiffe und auch private Schiffe vorübergehend erneut geschlossen
- Einige Landgrenzübergänge - an den geöffneten Grenzübergängen ist mit abweichenden Öffnungszeiten zu rechnen
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis voraussichtlich zum 25 Januar 2021 nicht erlaubt.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 7 Tagen. Diese gelten bis voraussichtlich zum 21 Januar 2021. Für alle Reisenden aus Großbritannien gilt eine Quarantänezeit von 10 Tagen und es muss ein zusätzlicher Test bei Ankunft am Flughafen gemacht werden.
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt worden sein und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Das Testergebnis muss aus einem anerkannten Labor stammen und mit begleitender Diagnose in englischer Sprache vorgewiesen werden. Es müssen der Name, die Adresse und die Pass- oder Personalausweisnummer der getesteten Person genannt werden. Kinder unter 10 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Reisende werden vor Ort auf das Coronavirus getestet. Dies geschieht stichprobenartig in Abhängigkeit des QR-Codes und für alle Reisenden aus Großbritannien. Der Test ist kostenlos. Dies gilt nicht für Reisende aus Großbritannien. Betroffene Personen müssen sich für 24 Stunden in ihrer gebuchten Unterkunft selbst isolieren, bevor sie sich frei im Land bewegen dürfen. Haben sie nach 24 bis 72 Stunden keine Benachrichtigung erhalten, ist das Testergebnis negativ und es folgen keine weiteren Einschränkungen. Bei positivem Testergebnis werden Reisende kontaktiert und über die entsprechenden Maßnahmen informiert.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://travel.gov.gr/#/. Es handelt sich hierbei um das "Passenger Locator Form", über das Reisende sich registrieren müssen. Das Formular muss mindestens 24 Stunden vor Ankunft ausgefüllt werden. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Reisende (in der Regel am Anreisetag) einen QR-Code, den sie bei Einreise in elektronischer oder ausgedruckter Form vorweisen müssen. Wer keinen Code vorweisen kann, muss mit Geldbußen rechnen. Reisende die mit der Fähre einreisen, müssen zusätzlich ein Pre-Boarding-Information-Formular ausfüllen, das sie von der Fährgesellschaft erhalten. Einige Fluggesellschaften verlangen auch zur Ausreise ein "Passenger Locator Form" von allen Passagieren.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Lockdown: ja (bis voraussichtlich zum 25. Januar 2021)
Ausgangssperre: ja (bis voraussichtlich zum 25 Januar 2021)
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
Kinos/Theater: geschlossen
Strände: teilweise geöffnet
Gotteshäuser: geschlossen
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar - teilweise wird eine Selbsterklärung benötigt
Taxis: verfügbar, begrenzt auf 1 Personen zusätzlich zum Fahrer
Private Fahrzeuge: begrenzte Personenanzahl von maximal 1 Personen zusätzlich zum Fahrer
Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
Mindestabstand: ja - muss eingehalten werden
Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)
Regionale Abweichungen möglich - Reisende sollten daher stets die Anweisungen lokaler Behörden befolgen und sich gegebenenfalls vor Ort informieren. Griechenland hat, je nach Infektionslage, verschiedene Zonen erklärt, in denen es zu unterschiedlich schweren Einschränkungen kommt: https://covid19.gov.gr/covid-map
Grossbritannien
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen jedoch nicht einreisen: https://www.gov.uk/guidance/transport-measures-to-protect-the-uk-from-variant-strains-of-covid-19. Dies gilt auch für Reisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem der Länder aus der Aufstellung aufgehalten haben. Das Einreiseverbot für Reisende aus Ländern der Aufstellung besteht bis auf Weiteres. Für Reisende aus allen anderen Ländern kommt es zu strengen Quarantänemaßnahmen (siehe unten). Es kann in Einzelfällen auch zu Einreiseverweigerungen kommen. Bitte wenden Sie sich deshalb in jedem Fall vor Reisebeginn an Ihre zuständige Auslandsvertretung und erfragen dabei auch eventuelle Unterschiede zwischen England, Schottland, Wales und Nordirland.
Der Transit ist bis auf Weiteres nicht möglich.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge sind geschlossen. Ebenfalls wurde aufgrund der neuartigen Form des Coronavirus der Flugverkehr sehr stark eingeschränkt.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Es kommt, insbesondere während des Lockdowns, zu Reisebeschränkungen und Ausgangssperren.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Die Quarantänemaßnahmen gelten für Reisende aus allen erlaubten Ländern mit Ausnahme von Irland, den Kanalinseln und der Insel Man. Auch Reisende, die aus England, Schottland, Nordirland oder Wales in einen jeweiligen anderen Landesteil reisen, müssen nicht in Quarantäne. Reisende, die in England der Quarantänepflicht unterliegen, können nach 5 Tagen vor Ort einen kostenpflichtigen Test vornehmen lassen und die Quarantäne vorzeitig beenden, wenn sie ein negatives Ergebnis erhalten. Diese Möglichkeit besteht in Schottland, Nordirland und Wales jedoch nicht.
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Es werden PCR-, LAMP- und Antigen-Tests anerkannt. Das Ergebnis muss als Original in englischer, französischer oder spanischer Sprache, ausgedruckt oder in elektronischer Form vorgewiesen werden. Es muss den Namen der getesteten Person (übereinstimmend mit den Reisedokumenten), das Geburtsdatum oder Alter, das Testdatum, Name und Kontaktdaten des Testlabors, die Testmethode und das letztendliche Ergebnis enthalten. Kinder unter 11 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Sie gilt ebenfalls nicht für Reisen zwischen England, Schottland, Wales und Nordirland sowie für Einreisende aus Jersey, Guernsey und der Isle of Man.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.gov.uk/provide-journey-contact-details-before-travel-uk. Das Einreiseformular muss inklusive Angabe der Aufenthaltsadresse mitgeführt werden und ist innerhalb von 48 Stunden vor Einreise auszufüllen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Lockdown: ja - bis voraussichtlich zum 22.02.2021
Lokale Ausgangssperre: ja
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
Bars: geöffnet mit Beschränkungen
Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
Geschäfte: teilweise geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
Kinos/Theater: geschlossen
Strände: teilweise geöffnet
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: teilweise - in Einrichtungen des öffentlichen Lebens sowie öffentlichen Verkehrsmitteln
Mindestabstand: 2.00 Meter
Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres) - je nach Region unterschiedlich
Abweichungen zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland möglich
Irland
Einreise möglich: ja
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist möglich.
Der Transit ist möglich. Transitreisende sind von den Bewegungseinschränkungen ausgeschlossen. Sie müssen auch kein negatives Testergebnis vorweisen, insofern sie den Flughafen nicht verlassen.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nicht erlaubt.
Irland nutzt das Ampelsystem des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) zur Einstufung der EU- und EWR-Länder sowie Großbritanniens hinsichtlich ihrer Risikobewertung. Diese Einstufung finden Sie unter folgendem Link: https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19/situation-updates/weekly-maps-coordinated-restriction-free-movement. Reisende aus grün und orange eingestuften Ländern unterliegen keinen Einschränkungen. Reisende aus rot und grau eingestuften Ländern sind dazu angehalten, sich für bis zu 14 Tage nach der Einreise in ihrer Unterkunft aufzuhalten und ihre Bewegungen stark einzuschränken. Dies wird stichprobenartig kontrolliert. Reisende aus diesen Ländern können sich ab dem 5. Aufenthaltstag jedoch auch in Irland testen lassen und bei Erhalt eines negativen Ergebnisses die Bewegungseinschränkungen beenden. Eine Sonderregel gilt für Reisende aus Großbritannien und Südafrika, die dazu angehalten sind, ihre Bewegungen ausnahmslos für 14 Tage nach der Ankunft einzuschränken.
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Es muss sich dabei um einen PCR-Test handeln, der nicht älter als 72 Stunden ist. Kinder unter 6 Jahren sowie Reisende aus Nordirland sind von der Testpflicht ausgenommen.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www2.hse.ie/file-library/coronavirus/covid-19-public-health-passenger-locator-form.pdf.
Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Von Seiten der Regierung wurde ein 5-Phasen-Plan zur Rückkehr in die Normalität verordnet. Diesen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.gov.ie/en/campaigns/resilience-recovery-2020-2021-plan-for-living-with-covid-19/.
Ausgangssperre: ja (bis voraussichtlich zum 31 Januar 2021)
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
Restaurants/Cafés: geschlossen
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Geschäfte: teilweise geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
Kinos/Theater: geschlossen
Gotteshäuser: geschlossen
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
Maskenpflicht: ja - in Geschäften, Taxen und öffentlichen Verkehrsmitteln
Mindestabstand: 2.00 Meter
Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)
Regionale Abweichungen möglich
App: https://covidtracker.gov.ie
Island
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.logreglan.is/english/regarding-travel-restrictions-to-iceland-as-a-result-of-covid-19/.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 10 Tage vor der Einreise.
Der Transit ist möglich. Reisende im Flughafentransit unterliegen nicht den oben genannten Einreiseregeln, sofern sie den Transitbereich nicht verlassen. Reisende aus Drittstaaten müssen jedoch erklären, dass sie zum Zweck des Flughafentransits von den generellen Einreisebeschränkungen ausgenommen sind. Ein entsprechendes Formular sowie weitere Informationen diesbezüglich erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.logreglan.is/english/regarding-travel-restrictions-to-iceland-as-a-result-of-covid-19/. Reisende, die auf ihrer Durchreise einen Aufenthalt in Island haben, müssen damit rechnen, bis zu ihrer Weiterreise in einer Quarantäneunterkunft untergebracht zu werden.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Die Quarantänezeit dient dazu, die Ergebnisse von zwei vor Ort durchgeführten Tests abzuwarten (siehe unten). Reisende werden bei Ankunft sowie nach 5 bis 6 Tagen auf das Coronavirus getestet und müssen sich bis zum Erhalt des zweiten Testergebnisses selbst isolieren. Die Dauer kann dabei variieren. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden und die von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, sind von der Testpflicht ausgenommen, unterliegen jedoch den Quarantäneregeln. Alleinreisende Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, unterliegen sowohl der Test- als auch der Quarantänepflicht. Ausgenommen von der Test- und Quarantänepflicht sind hingegen Reisende, die bereits nachweislich an COVID-19 erkrankt waren und nun genesen sind. Folgende Nachweise werden diesbezüglich anerkannt: https://www.landlaeknir.is/um-embaettid/greinar/grein/item43709/Certificates-regarding-previous-COVID-19-infection-that-are-accepted-at-the-border-in-Iceland-from-10-December-2020. Ebenfalls von Tests und Quarantäne ausgenommen sind Reisende, die nachweislich gegen COVID-19 geimpft wurden. Impfnachweise müssen dazu die folgenden Voraussetzungen erfüllen: https://www.landlaeknir.is/um-embaettid/greinar/grein/item44162/Certificate-of-vaccination-against-COVID-19-accepted-at-the-border.
Reisende werden vor Ort auf das Coronavirus getestet. Reisende werden bei der Ankunft einem kostenpflichtigen PCR-Test unterzogen. Wer den Test mindestens einen Tag vor der Einreise online bezahlt, zahlt 9.000 Isländische Kronen (circa 58 Euro). Der Bezahlvorgang wird über das untenstehend verlinkte Einreiseformular abgewickelt. Der Test kann auch nach Einreise mittels Kreditkarte bezahlt werden, kostet dann aber 11.000 Isländische Kronen (circa 70 Euro). Vom 01.12.2020 bis zum 31.01.2021 entfällt die Testgebühr. Reisende müssen nach 5 bis 6 Tagen einen weiteren, kostenfreien PCR-Test vornehmen lassen. Zu den anfallenden Isolationsmaßnahmen sowie geltenden Ausnahmen informieren Sie sich bitte oben im Abschnitt "Quarantänemaßnahmen".
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://visit.covid.is/.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Geschäfte: teilweise geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
Kinos/Theater: geschlossen
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Situationen, in denen der Mindestabstand nicht gehalten werden kann
Mindestabstand: 2.00 Meter
Versammlungsverbot: ja, ab 20 Personen
Regionale Abweichungen möglich
App: https://www.covid.is/app/en
Italien
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.esteri.it/mae/en/ministero/normativaonline/decreto-iorestoacasa-domande-frequenti/focus-cittadini-italiani-in-rientro-dall-estero-e-cittadini-stranieri-in-italia.html. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisen innerhalb des Landes derzeit nicht erlaubt sind und es daher zu Einreiseverweigerungen kommen kann, wenn sich das Endziel von Reisenden in einer anderen Region befindet, als die Einreise. Zudem bestehen generelle Einreisesperren für die roten Zonen innerhalb des Landes. Eine Übersicht dazu finden Sie im Absatz "Reisen innerhalb des Landes".
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise. Erste Kreuzfahrtschiffe unter italienischer Flagge dürfen den Betrieb für Passagiere, die in Schengen-Ländern wohnhaft sind, wieder aufnehmen. Andere Kreuzfahrtschiffe unterliegen weiterhin Beschränkungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Reederei oder Kreuzfahrtgesellschaft.
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Die Durchreise aus den EU-/Schengen-Staaten ist bis zu 36 Stunden uneingeschränkt möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis voraussichtlich zum 5 März 2021 nicht erlaubt. Innerhalb des Landes werden die Regionen und autonomen Provinzen je nach ihrer Infektionslage kategorisiert (grün, orange, rot). In den rot eingestuften Zonen gelten Ein- und Ausreisesperren sowie Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Die Kategorisierung sowie weitere Informationen zu den jeweils geltenden Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: http://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=english&id=5367&area=nuovoCoronavirus&menu=vuoto.
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Der Test muss ein PCR- oder Antigen-Test sein und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Reisende müssen sich außerdem nach der Ankunft beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt anmelden.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.esteri.it/mae/resource/doc/2020/08/self-declaration_in_case_of_entry_into_italy_from_abroad_-_form_14_08.pdf.
Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Für Flugreisende herrschen veränderte Handgepäck-Bestimmungen, bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Fluggesellschaft.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Notstand: bis voraussichtlich zum 31 Januar 2021
Nächtliche Ausgangssperre: ja (bis voraussichtlich zum 5 März 2021)
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
Bars: geöffnet mit Beschränkungen
Geschäfte: geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
Kinos/Theater: geschlossen
Strände: geöffnet mit Beschränkungen
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
Private Fahrzeuge: begrenzte Personenanzahl von maximal 3 Personen - aus unterschiedlichen Haushalten inklusive Fahrer
Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit, in allen geschlossenen Räumen (mit Ausnahme von Privatwohnungen), in privaten Fortbewegungsmitteln sofern die Personen nicht demselben Haushalt angehören
Mindestabstand: 1.00 Meter
Versammlungsverbot: ja, ab 2 Personen
Regionale Abweichungen möglich
App: https://www.immuni.italia.it
Kroatien
Einreise möglich: teilweise ab 31.12.2020
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212.
Der Transit ist möglich. Reisende, die von außerhalb der grün eingestuften EU-/Schengenstaaten reisen, unterliegen einer maximalen Transitdauer von 12 Stunden, um uneingeschränkt durch Kroatien durchreisen zu können.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Kroatien wendet zur Einstufung der Abreiseländer innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums das sogenannte Ampelsystem des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) an. Die Einstufung finden Sie unter folgendem Link: https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19/situation-updates/weekly-maps-coordinated-restriction-free-movement. Reisende aus den grün eingestuften Ländern dürfen uneingeschränkt einreisen, wenn sie sich vor Reisebeginn nicht außerhalb eines solchen Landes aufgehalten haben. Allen Reisenden wird jedoch empfohlen, den Nachweis über die Buchung einer Unterkunft mit sich zu führen.
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Die Testpflicht betrifft Reisende aus allen nicht grün eingestuften Ländern in der oben verlinkten Aufstellung sowie Reisende aus Drittstaaten mit Ausnahme Reisenden aus der folgenden Auflistung: https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212. Reisende aus grün eingestuften Ländern, die vor Einreise nach Kroatien durch ein anderes, nicht grünes Land durchgereist sind, müssen nachweisen, dass sie auf direktem Weg durch das Land gereist sind, um von der Testpflicht befreit zu werden. Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt worden sein und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Reisende, die kein negatives Testergebnis vorweisen können, werden vor Ort getestet und müssen das Ergebnis in Selbstisolation abwarten. Die Dauer der Selbstisolation kann dabei variieren.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://entercroatia.mup.hr. Bitte beachten Sie, dass Drittstaatsangehörige zudem eine Einreisebestätigung einholen müssen, und zwar per E-Mail an uzg.covid@mup.hr. Nach Erhalt der Bestätigung müssen Drittstaatsangehörige dann ebenfalls das oben verlinkte Einreiseformular ausfüllen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
Restaurants/Cafés: teilweise geöffnet - nur Hotelrestaurants und Lieferservices sind geöffnet
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Geschäfte: geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet
Strände: geöffnet
Gotteshäuser: geöffnet
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen Innenräumen sowie im Freien, wenn kein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden kann
Mindestabstand: 1.50 Meter
Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres) Bei öffentlichen Veranstaltungen maximal 25 Personen, bei privaten Feiern maximal 10 Personen.
Regionale Abweichungen möglich
Liechtenstein
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://nvsc.lrv.lt/en/procedures-to-be-followed-upon-return-arrival-from-abroad-trebovaniia-pri-pribytii-iz-za-rubezha/who-is-allowed-to-come-to-lithuania-during-emergency-situation-due-to-covid-19. Dies gilt für Staatsbürger und Reisende mit permanentem Aufenthalt aus den genannten Ländern sowie Reisende, die aus den Drittstaaten in der verlinkten Aufstellung kommen.
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Für aktuell geltende Transitbestimmungen wenden Sie sich bitte vorab an Ihre Fluggesellschaft. Das Ausfüllen des Formulars und Vorzeigen des QR-Codes ist nicht notwendig.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis voraussichtlich zum 31 Januar 2021 nicht erlaubt.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Dies betrifft Reisende aus Ländern, die von Litauen als Risikogebiet eingestuft werden sowie derzeit generell Reisende aus Großbritannien. Die entsprechende Einteilung finden Sie unter folgendem Link: https://nvsc.lrv.lt/en/procedures-to-be-followed-upon-return-arrival-from-abroad-trebovaniia-pri-pribytii-iz-za-rubezha/list-of-countries-affected-by-covid-19-coronavirus-infection-1. Sie können sich in einer privaten Unterkunft oder einem Hotel isolieren. Auch der Transit durch ein solches Land führt zur Quarantänepflicht in Litauen, außer die Anreise erfolgt per Flugzeug und der Transit-Bereich des Flughafens wurde nicht verlassen. Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn sich Reisende in Litauen auf das Coronavirus testen lassen und das Ergebnis negativ ist. Um die Selbstquarantäne zur Testung verlassen zu dürfen, müssen Reisende eine Sondergenehmigung beantragen. Dies können sie unter folgendem Link: https://nvsc.lrv.lt/nvsc.lrv.lt/permit. Alternativ können Reisende allerdings auch einen negativen COVID-Test zur Einreise vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. In diesem Fall kommt es zu keinen Quarantänemaßnahmen vor Ort. Auch Reisende, die innerhalb von 3 Monaten vor Einreise an COVID-19 erkrankt waren und genesen sind, können unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests von den Quarantänemaßnahmen befreit werden. Reisende aus Großbritannien können die 10-tägige Quarantäne bis auf Weiteres nicht verkürzen und müssen zudem entweder einen maximal 48 Stunden alten, negativen PCR-Test zur Einreise vorweisen oder sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft in Litauen testen lassen.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://keleiviams.nvsc.lt/en/form. Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden. Es wird ein QR-Code generiert, den Reisende vorweisen müssen. Reisende, die über den Landweg einreisen, können die Registrierung auch innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise ausfüllen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Lockdown: ja - bis voraussichtlich zum 31. Januar 2021
Ausgangssperre: ja (bis voraussichtlich zum 31 Januar 2021)
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - nur Abholung oder Lieferung
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.spkc.gov.lv/lv/valstu-saslimstibas-raditaji-ar-covid-19-0. Reisende müssen Staatsbürger der aufgelisteten Länder sein oder einen dauerhaften Aufenthalt in einem dieser Länder nachweisen können. Außerdem müssen sie aus einem dieser Länder einreisen.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Transitreisende unterliegen keiner Testpflicht, wenn sie den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen. Sie müssen jedoch ebenfalls das Einreiseformular ausfüllen.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge - Dies betrifft die Grenzen zu Russland und Belarus
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Dies gilt für alle Reisenden aus Ländern in denen die Inzidenz oberhalb von 50 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer Zwei-Wochen-Frist liegt. Eine Übersicht dazu finden Sie unter der oben verlinkten Aufstellung. Die Quarantäne kann in Selbstisolation vollzogen werden.
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Der Test darf bei Abflug beziehungsweise Grenzübertritt nicht älter als 72 Stunden sein. Er muss auf Englisch, Französisch, Russisch oder in der offiziellen Sprache des Abreiselandes vorgelegt werden. Es muss sich um ein negatives Testergebnis, ein Antikörper-Zertifikat oder eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer Infektion handeln. Ab dem 25.01.2021 werden ausschließlich PCR-Testergebnisse anerkannt. Kinder unter 11 Jahren sowie gegen COVID-19 geimpfte Personen sind von der Testpflicht befreit.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://covidpass.lv/. Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor der Reise ausgefüllt werden. Reisende erhalten daraufhin einen QR-Code, den sie vorweisen können müssen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Notstand: bis voraussichtlich zum 7 Februar 2021
Nächtliche Ausgangssperre: ja (bis voraussichtlich zum 7 Februar 2021) - an den Wochenenden
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
Restaurants/Cafés: geschlossen - nur Abholung oder Lieferung
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://nvsc.lrv.lt/en/procedures-to-be-followed-upon-return-arrival-from-abroad-trebovaniia-pri-pribytii-iz-za-rubezha/who-is-allowed-to-come-to-lithuania-during-emergency-situation-due-to-covid-19. Dies gilt für Staatsbürger und Reisende mit permanentem Aufenthalt aus den genannten Ländern sowie Reisende, die aus den Drittstaaten in der verlinkten Aufstellung kommen.
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Für aktuell geltende Transitbestimmungen wenden Sie sich bitte vorab an Ihre Fluggesellschaft. Das Ausfüllen des Formulars und Vorzeigen des QR-Codes ist nicht notwendig.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis voraussichtlich zum 31 Januar 2021 nicht erlaubt.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Dies betrifft Reisende aus Ländern, die von Litauen als Risikogebiet eingestuft werden sowie derzeit generell Reisende aus Großbritannien. Die entsprechende Einteilung finden Sie unter folgendem Link: https://nvsc.lrv.lt/en/procedures-to-be-followed-upon-return-arrival-from-abroad-trebovaniia-pri-pribytii-iz-za-rubezha/list-of-countries-affected-by-covid-19-coronavirus-infection-1. Sie können sich in einer privaten Unterkunft oder einem Hotel isolieren. Auch der Transit durch ein solches Land führt zur Quarantänepflicht in Litauen, außer die Anreise erfolgt per Flugzeug und der Transit-Bereich des Flughafens wurde nicht verlassen. Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn sich Reisende in Litauen auf das Coronavirus testen lassen und das Ergebnis negativ ist. Um die Selbstquarantäne zur Testung verlassen zu dürfen, müssen Reisende eine Sondergenehmigung beantragen. Dies können sie unter folgendem Link: https://nvsc.lrv.lt/nvsc.lrv.lt/permit. Alternativ können Reisende allerdings auch einen negativen COVID-Test zur Einreise vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. In diesem Fall kommt es zu keinen Quarantänemaßnahmen vor Ort. Auch Reisende, die innerhalb von 3 Monaten vor Einreise an COVID-19 erkrankt waren und genesen sind, können unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests von den Quarantänemaßnahmen befreit werden. Reisende aus Großbritannien können die 10-tägige Quarantäne bis auf Weiteres nicht verkürzen und müssen zudem entweder einen maximal 48 Stunden alten, negativen PCR-Test zur Einreise vorweisen oder sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft in Litauen testen lassen.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://keleiviams.nvsc.lt/en/form. Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden. Es wird ein QR-Code generiert, den Reisende vorweisen müssen. Reisende, die über den Landweg einreisen, können die Registrierung auch innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise ausfüllen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Lockdown: ja - bis voraussichtlich zum 31. Januar 2021
Ausgangssperre: ja (bis voraussichtlich zum 31 Januar 2021)
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - nur Abholung oder Lieferung
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen und Ländern dürfen einreisen: EU, Schengenraum, Andorra, Australien, Japan, Monaco, Neuseeland, Ruanda, San Marino, Singapur, Südkorea, Thailand, Uruguay, Vatikanstadt. Diese Regelung gilt für Bürger aus den EU- und Schengen-Staaten sowie Einwohnern aus den genannten Drittstaaten.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Dies gilt für alle Flugreisenden und das entsprechende Formular wird während des Flugs ausgestellt.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Nächtliche Ausgangssperre: ja
Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
Restaurants/Cafés: geschlossen bis voraussichtlich zum 31.01.2021 - Abholung/Lieferung ist möglich
Bars: geschlossen bis voraussichtlich zum 31.01.2021
Clubs: geschlossen bis voraussichtlich zum 31.01.2021
Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln, geschlossenen öffentlichen Räumen und teilweise auch im Freien
Mindestabstand: 2.00 Meter
Versammlungsverbot: ja, ab 10 Personen - Maskenpflicht ab 4 Personen, strengere Einschränkungen für Treffen in privaten Haushalten
Malta
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.visitmalta.com/en/reopening-airport. Zur Einreise berechtigt sind Reisende aus von Malta als sicher ("grün" und "gelb") eingestuften Ländern.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise. In einer schriftlichen Erklärung muss bestätigt werden, dass sich in den letzten 14 Tagen in einem der erlaubten Länder aufgehalten wurde.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 14 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Dies gilt für alle Reisenden die sich vor Beginn der Reise in Großbritannien aufgehalten haben. Während der Quarantänezeit wird ein weiterer PCR-Test durchgeführt.
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Die Testpflicht gilt für Reisende aus den als "gelb" eingestuften Ländern. Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt worden sein und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Können Reisende kein solches Testergebnis vorweisen, werden sie entweder vor Ort getestet oder müssen sich für bis zu 14 Tage in Quarantäne begeben. Es kann jedoch sein, dass die Fluggesellschaft die Beförderung ohne negatives Testergebnis verweigert. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre jeweilige Fluggesellschaft.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.maltairport.com/covid19/. Es muss sowohl das "Travel Declaration Form" als auch das "Public Health Passenger Locator Form" ausgefüllt werden.
Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen. Es kann auch zu COVID-Tests kommen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
Restaurants/Cafés: geöffnet
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Geschäfte: geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
Gotteshäuser: geöffnet
Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit und in öffentlichen Verkehrsmitteln
Mindestabstand: 2.00 Meter
Versammlungsverbot: ja, ab 6 Personen
Monaco
Einreise möglich: ja
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist möglich. Reisende aus der EU, den Schengenstaaten und Großbritannien können uneingeschränkt nach Monaco einreisen, sofern die Infektionsrate nicht bei mehr als 20 Fällen pro 100.000 Einwohnern in der laufenden Woche liegt. Ansonsten unterliegen sie, ebenso wie Reisende aus allen anderen Ländern, unterstehenden Einschränkungen. Anhaltspunkt hierfür ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern das Abreiseland der Reisenden.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen. Diese gelten bis auf Weiteres. Reisende müssen sich bei Einreise einem Covid-Test unterziehen. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Unabhängig des Testergebnisses kann es zu weiteren Quarantänemaßnahmen kommen. Dies gilt grundsätzlich auch für Reisende aus Drittstaaten.
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Reisende werden vor Ort auf das Coronavirus getestet. Dabei handelt es sich um einen PCR-Test.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Dies muss vor Ort bei der monegassischen Gesundheitsbehörde gemacht werden.
Reisende müssen bei der Ankunft persönliche Angaben, zum Beispiel zu Kontakt- und Adressdaten und dem Reiseverlauf, machen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Nächtliche Ausgangssperre: ja
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
Restaurants/Cafés: geöffnet
Geschäfte: teilweise geöffnet
Kinos/Theater: teilweise geöffnet
Strände: teilweise geöffnet
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: ja
Mindestabstand: 1.50 Meter
Montenegro
Einreise möglich: ja
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist möglich.
Der Transit ist möglich.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Nächtliche Ausgangssperre: ja
Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
Kinos/Theater: geöffnet
Strände: geöffnet
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
Private Fahrzeuge: begrenzte Personenanzahl von maximal 2 Personen aus unterschiedlichen Haushalten
Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit mit Ausnahme von Stränden und Nationalparks
Mindestabstand: 2.00 Meter
Versammlungsverbot: ja, ab 4 Personen
Regionale Abweichungen möglich
Niederlande
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/visiting-the-netherlands.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Der Transit ist möglich. Bei Flugreisenden aus Risikogebieten, die im Transit durch die Niederlande reisen, entfällt die Quarantänepflicht, wenn sie den Flughafen nicht verlassen. Sie unterliegen jedoch der Testpflicht.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Reisende können sich in ihrer Unterkunft selbst isolieren. Die Quarantänedauer kann verkürzt werden, wenn Reisende sich nach 5 Tagen auf das Coronavirus testen lassen und das Ergebnis negativ ist. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/self-quarantine.
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Reisende unterliegen dabei, je nach Abreiseland, unterschiedlichen Testvorschriften. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/negative-test-result-and-declaration.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://assets.ctfassets.net/biom0eqyyi6b/1ujr8KV2qtylvVTMpEFDDA/063bc2c6100ae1899a0e9d153b356aed/Gezondheidsverklaring_versie2.pdf. Dies gilt für alle Flugreisenden. Bei Einreisen auf dem See- und Landweg ist dieses Formular nicht erforderlich.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Lockdown: ja (bis voraussichtlich zum 09.02.2021)
Nächtliche Ausgangssperre: ja (bis voraussichtlich zum 9 Februar 2021)
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
Restaurants/Cafés: geschlossen - nur Abholung oder Lieferung
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Geschäfte: teilweise geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
Kinos/Theater: geschlossen
Strände: geöffnet mit Beschränkungen
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Fähren und in geschlossenen öffentlichen Räumen
Mindestabstand: 1.50 Meter
Versammlungsverbot: ja, ab 2 Personen aus verschiedenen Haushalten
Regionale Abweichungen möglich
App: https://coronamelder.nl
Sanitäranlagen: gemeinschaftliche Sanitäranlagen sind auf Campingplätzen, in Ferienparks, Jachthäfen und Stränden größtenteils geschlossen
Norwegen
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.fhi.no/en/op/novel-coronavirus-facts-advice/facts-and-general-advice/travel-advice-COVID19/. Reisende müssen ihren Hauptwohnsitz in einem dieser Länder haben, um einreisen zu dürfen.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Der Transit ist möglich. Es muss allerdings ein unmittelbarer Anschlussflug nachgewiesen werden.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Die Maßnahmen gelten für Reisende aus Ländern, die in der oben verlinkten Aufstellung zur roten Kategorie gehören. Bitte beachten Sie, dass auch Transitaufenthalte in diesen Ländern ausnahmslos zu Quarantänemaßnahmen in Norwegen führen. Reisende aus Ländern der roten Kategorie müssen eine für den Quarantäneaufenthalt geeignete Unterkunft bei der Einreise nachweisen können. Hierfür kann das folgende Formular genutzt werden: https://www.regjeringen.no/no/aktuelt/egenerklaringsskjema-for-personer-som-skal-i-innreisekarantene-og-bekreftelse-pa-egnet-oppholdssted-for-gjennomforing-av-karantene2/id2791503/. Reisende, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Ebenfalls kann die Quarantänezeit durch zwei negative COVID-Testergebnisse frühzeitig beendet werden. Dazu wird, neben dem PCR- oder Antigen-Test bei Ankunft, nach 7 Tagen ein weiterer PCR-Test vorgenommen. Liegt das zweite negative Testergebnis vor, kann die Quarantäne beendet werden.
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Die Testpflicht gilt nur für Reisende aus der roten Kategorie. Können diese kein adäquates, negatives Testergebnis vorweisen, wird ihnen die Einreise verweigert. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Es muss sich um einen PCR- oder Antigen-Test in deutscher, norwegischer, schwedischer, dänischer, englischer oder französischer Sprache handeln.
Reisende werden vor Ort auf das Coronavirus getestet. Alle Reisenden aus roten Gebieten sowie Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise nach Norwegen in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, müssen sich bei der Ankunft in Norwegen testen lassen. Zulässig sind sowohl PCR- als auch Antigen-Tests. Ist an einem Grenzübergang keine entsprechende Testeinrichtung vorhanden, muss der Test innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise innerhalb Norwegens nachgeholt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter 12 Jahren sowie Personen, die innerhalb der letzten 6 Monate an COVID-19 erkrankt waren.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.regjeringen.no/en/topics/koronavirus-covid-19/self-declaration-form-for-persons-who-are-to-undergo-entry-quarantine/id2791503/. Das Formular muss innerhalb von 72 Stunden vor Reisebeginn ausgefüllt werden und eine Formularbestätigung (Quittung) in ausgedruckter Form bei Einreise vorgelegt werden.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet
Kinos/Theater: teilweise geöffnet
Öffentliche Verkehrsmittel: nicht verfügbar
Maskenpflicht: teilweise
Mindestabstand: 1.00 Meter
Österreich
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Reisen-und-Tourismus.html. Die Einreisevoraussetzungen werden dabei am Abreiseland der Reisenden und nicht an deren Staatsangehörigkeit festgemacht. Ebenfalls müssen sich Reisende nachweislich in einem als sicher eingestuften Land vor Abreise aufgehalten haben.
Der Transit ist möglich. Reisende aus nicht sicheren Ländern unterliegen dabei jedoch Einschränkungen. Unter anderem darf kein Zwischenstopp vorgenommen werden. Transitreisende müssen kein Einreiseformular ausfüllen.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Die Quarantänemaßnahmen gelten ab dem 19.12.2020 bis voraussichtlich zum 31.03.2021 für Reisende aus Risikogebieten. Sie können in diesem Zeitraum nicht durch den Nachweis eines negativen Testergebnisses umgangen werden. Sie können jedoch durch eine Testung mittels PCR- oder Antigen-Test am 5. Aufenthaltstag verkürzt werden, wenn dabei ein negatives Ergebnis erzielt wird. Betroffene Reisende müssen zur Einreise ein Quarantäneformular unterschreiben.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/user/formular.aspx?pid=15dd7f9c98c24952828eb414c8884f1a&pn=Bfd027cf662624276a5ca9a9b970bcdf9. Wurde das Formular erfolgreich ausgefüllt, erhalten Reisende eine Bestätigung, die sie in ausgedruckter oder elektronischer Form mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen müssen.
Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Ausgangssperre: ja (gültig im Zeitraum 26.12.20-17.01.20)
Hotels/Ferienunterkünfte: geschlossen
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - nur Lieferservice
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Geschäfte: teilweise geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
Kinos/Theater: geschlossen
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
Maskenpflicht: ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen öffentlichen Räumen
Mindestabstand: 1.00 Meter
App: https://www.stopp-corona.at
Polen
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen und Ländern dürfen einreisen: EU, Schengenraum, Australien, China, Japan, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Uruguay. Die Einreiseerlaubnis gilt für Staatsbürger und Einwohner aus den EU- und Schengenländern. Aus den genannten Drittstaaten sind nur Einwohner zur Einreise berechtigt.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Der Transit ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Beschränkungen kommen. Generell ist an den Wochenenden die Bewegungsfreiheit auf den eigenen Landkreis beschränkt.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://portugalcleanandsafe.pt/en/passenger-locator-card.
Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Madeira:
Reisende nach Madeira müssen eine Gesundheitserklärung abgeben. Dies kann vor beziehungsweise bei Einreise über die Fluggesellschaft organisiert werden. Alternativ steht das Formular auch online zur Verfügung und kann innerhalb von 12 bis 48 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden: https://madeirasafe.com/#/login. Zur Einreise nach Madeira wird zudem ein maximal 72 Stunden alter, negativer PCR-Test benötigt. Können Reisende dieses nicht vorweisen, müssen sie sich vor Ort testen lassen und das Ergebnis in Selbstisolation abwarten. Es wird jedoch empfohlen, ein negatives Testergebnis vor Reisebeginn vorliegen zu haben. Reisende, die nach einem Voraufenthalt auf dem Festland nach Madeira reisen möchten, können bereits auf dem Festland kostenfrei auf COVID-19 getestet werden. Hierzu muss unter anderem das Flugticket zur Weiterreise vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Behörden. Auch Reisende auf dem Seeweg müssen die oben genannten Vorschriften beachten, es sei denn, sie waren bereits mehr als 14 Tage auf See. Auf Madeira wurde der Hafen in Funchal inzwischen wieder für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über die Möglichkeiten zum Landgang soll jedoch im Einzelfall entschieden werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Reiseveranstalter.
Azoren:
Reisende auf die Azoren müssen eine Gesundheitserklärung abgeben. Dies kann vor beziehungsweise bei Einreise über die Fluggesellschaft organisiert werden. Alternativ steht das Formular auch online zur Verfügung und kann 72 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden: https://mysafeazores.com/. Sollte das Formular nicht online ausgefüllt werden können, kann auch der folgende Vordruck verwendet werden: https://covid19.azores.gov.pt/wp-content/uploads/2020/06/Declara%C3%A7%C3%A3o-Alem%C3%A3o_Preenchimento-manual_20200615_VF.pdf. Für Einreisen auf die Azoren müssen Reisende zudem einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, vorweisen können. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Kinder unter 12 Jahren. Reisende, die nach einem Voraufenthalt auf dem Festland auf die Azoren reisen möchten, können bereits auf dem Festland kostenfrei auf COVID-19 getestet werden. Hierzu muss unter anderem das Flugticket zur Weiterreise vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Behörden. Reisende, die sich mehr als 7 Tage auf den Azoren aufhalten möchten, werden 6 Tage nach dem ersten Test erneut getestet. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde in ihrem Aufenthaltsort in Verbindung setzen. Die Weiterreise von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel ist ebenfalls nur mit einem maximal 72 Stunden alten, negativen Testergebnis möglich. Bitte beachten Sie außerdem, dass für Reisen zwischen den Azoreninseln auch ein weiteres Gesundheitsformular ausgefüllt werden muss: https://covid19.azores.gov.pt/wp-content/uploads/2020/06/Declara%C3%A7%C3%A3o-inter-ilhas-Alem%C3%A3o_Preenchimento-manual_20200615_VF.pdf. Auch Reisende auf dem Seeweg müssen die oben genannten Vorschriften beachten, es sei denn, sie waren bereits mehr als 14 Tage auf See.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Notstand: ja
Lockdown: ja - bis voraussichtlich zum 20.02.2021
Ausgangssperre: ja (bis voraussichtlich zum 20 Februar 2021)
Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - nur Abholung oder Lieferung
Bars: geöffnet mit Beschränkungen - nur Abholung oder Lieferung
Clubs: geschlossen
Geschäfte: teilweise geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
Kinos/Theater: geschlossen
Strände: geöffnet mit Beschränkungen
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
Mindestabstand: 2.00 Meter
Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)
Regionale Abweichungen möglich
App: https://stayaway.inesctec.pt/en/
Portugal ist in vier verschiedene Risikostufen aufgeteilt, für die unterschiedlich schwere Maßnahmen gelten. Die Einteilung der Risikogebiete finden Sie hier: https://covid19estamoson.gov.pt/lista-de-concelhos-nivel-de-risco/ und eine Übersicht zu den jeweiligen Maßnahmen hier: https://covid19estamoson.gov.pt/new-state-of-emergency-measures/
Portugal
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen und Ländern dürfen einreisen: EU, Schengenraum, Australien, China, Japan, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Uruguay. Die Einreiseerlaubnis gilt für Staatsbürger und Einwohner aus den EU- und Schengenländern. Aus den genannten Drittstaaten sind nur Einwohner zur Einreise berechtigt.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Der Transit ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Beschränkungen kommen. Generell ist an den Wochenenden die Bewegungsfreiheit auf den eigenen Landkreis beschränkt.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://portugalcleanandsafe.pt/en/passenger-locator-card.
Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Madeira:
Reisende nach Madeira müssen eine Gesundheitserklärung abgeben. Dies kann vor beziehungsweise bei Einreise über die Fluggesellschaft organisiert werden. Alternativ steht das Formular auch online zur Verfügung und kann innerhalb von 12 bis 48 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden: https://madeirasafe.com/#/login. Zur Einreise nach Madeira wird zudem ein maximal 72 Stunden alter, negativer PCR-Test benötigt. Können Reisende dieses nicht vorweisen, müssen sie sich vor Ort testen lassen und das Ergebnis in Selbstisolation abwarten. Es wird jedoch empfohlen, ein negatives Testergebnis vor Reisebeginn vorliegen zu haben. Reisende, die nach einem Voraufenthalt auf dem Festland nach Madeira reisen möchten, können bereits auf dem Festland kostenfrei auf COVID-19 getestet werden. Hierzu muss unter anderem das Flugticket zur Weiterreise vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Behörden. Auch Reisende auf dem Seeweg müssen die oben genannten Vorschriften beachten, es sei denn, sie waren bereits mehr als 14 Tage auf See. Auf Madeira wurde der Hafen in Funchal inzwischen wieder für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über die Möglichkeiten zum Landgang soll jedoch im Einzelfall entschieden werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Reiseveranstalter.
Azoren:
Reisende auf die Azoren müssen eine Gesundheitserklärung abgeben. Dies kann vor beziehungsweise bei Einreise über die Fluggesellschaft organisiert werden. Alternativ steht das Formular auch online zur Verfügung und kann 72 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden: https://mysafeazores.com/. Sollte das Formular nicht online ausgefüllt werden können, kann auch der folgende Vordruck verwendet werden: https://covid19.azores.gov.pt/wp-content/uploads/2020/06/Declara%C3%A7%C3%A3o-Alem%C3%A3o_Preenchimento-manual_20200615_VF.pdf. Für Einreisen auf die Azoren müssen Reisende zudem einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, vorweisen können. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Kinder unter 12 Jahren. Reisende, die nach einem Voraufenthalt auf dem Festland auf die Azoren reisen möchten, können bereits auf dem Festland kostenfrei auf COVID-19 getestet werden. Hierzu muss unter anderem das Flugticket zur Weiterreise vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Behörden. Reisende, die sich mehr als 7 Tage auf den Azoren aufhalten möchten, werden 6 Tage nach dem ersten Test erneut getestet. Reisende müssen sich dafür mit der Gesundheitsbehörde in ihrem Aufenthaltsort in Verbindung setzen. Die Weiterreise von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel ist ebenfalls nur mit einem maximal 72 Stunden alten, negativen Testergebnis möglich. Bitte beachten Sie außerdem, dass für Reisen zwischen den Azoreninseln auch ein weiteres Gesundheitsformular ausgefüllt werden muss: https://covid19.azores.gov.pt/wp-content/uploads/2020/06/Declara%C3%A7%C3%A3o-inter-ilhas-Alem%C3%A3o_Preenchimento-manual_20200615_VF.pdf. Auch Reisende auf dem Seeweg müssen die oben genannten Vorschriften beachten, es sei denn, sie waren bereits mehr als 14 Tage auf See.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Notstand: ja
Lockdown: ja - bis voraussichtlich zum 20.02.2021
Ausgangssperre: ja (bis voraussichtlich zum 20 Februar 2021)
Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - nur Abholung oder Lieferung
Bars: geöffnet mit Beschränkungen - nur Abholung oder Lieferung
Clubs: geschlossen
Geschäfte: teilweise geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
Kinos/Theater: geschlossen
Strände: geöffnet mit Beschränkungen
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
Mindestabstand: 2.00 Meter
Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)
Regionale Abweichungen möglich
App: https://stayaway.inesctec.pt/en/
Portugal ist in vier verschiedene Risikostufen aufgeteilt, für die unterschiedlich schwere Maßnahmen gelten. Die Einteilung der Risikogebiete finden Sie hier: https://covid19estamoson.gov.pt/lista-de-concelhos-nivel-de-risco/ und eine Übersicht zu den jeweiligen Maßnahmen hier: https://covid19estamoson.gov.pt/new-state-of-emergency-measures/
Rumänien
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Die Einreise ist für Reisende aus den meisten EU- und Schengen-Ländern sowie einigen Drittstaaten wieder erlaubt. Dabei werden Reisende, je nach Infektionslage in ihrem Herkunftsland, in eine grüne und eine gelbe Kategorie unterteilt, die zu unterschiedlichen Voraussetzungen bei der Einreise führen. Die jeweilige Länderzuordnung finden Sie unter folgendem Link: http://www.cnscbt.ro/index.php/liste-zone-afectate-covid-19. Für alle anderen Reisenden gelten weiterhin Einreisebeschränkungen.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise. Reisende, die aus einem Land der grünen Kategorie einreisen, können uneingeschränkt einreisen. Haben sich Reisende jedoch innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise nach Rumänien in einem Land außerhalb der grünen Kategorie aufgehalten, ist mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerung zu rechnen.
Der Transit ist möglich. Reisende müssen einen Nachweis erbringen, dass sie in das Zielland einreisen dürfen.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 14 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Das gilt für Reisende, die aus einem gelb eingestuften Land einreisen. Diese müssen die Quarantäne in einem dafür vorgesehenen Ort vornehmen. Wird am 8. Tag der Quarantäne ein PCR-Test durchgeführt und fällt dieser negativ aus, kann die Quarantäne bereits am 10. Tag beendet werden. Reisende aus den gelben Ländern sind von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie sich für weniger als 72 Stunden in Rumänien aufhalten werden und zur Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Zudem sind Reisende von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie in den letzten 90 Tagen vor Einreise bereits an COVID-19 erkrankt waren und nun genesen sind. Dies muss durch entsprechende ärztliche Befunde nachgewiesen werden. Ein positives Testergebnis muss in diesem Fall mindestens 14 Tage alt sein. Außerdem sind Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind, von der Quarantänepflicht befreit. Sie müssen bei Einreise einen Nachweis darüber vorlegen können, dass sie die zweite Impfdosis mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien erhalten haben.
Reisende müssen bei der Ankunft persönliche Angaben, zum Beispiel zu Kontakt- und Adressdaten und dem Reiseverlauf, machen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Notstand: bis voraussichtlich zum 12 Februar 2021
Nächtliche Ausgangssperre: ja
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - nur Außenbereiche
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Geschäfte: geöffnet
Kinos/Theater: geschlossen
Strände: geöffnet
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Taxis: verfügbar
Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
Mindestabstand: 2.00 Meter
Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)
Regionale Abweichungen möglich
Schweden
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen und Ländern dürfen einreisen: EU, EWR, Andorra, Australien, Japan, Monaco, Neuseeland, Ruanda, San Marino, Schweiz, Südkorea, Thailand, Uruguay, Vatikanstadt. Dies gilt ebenfalls für Inhaber von langfristigen Aufenthaltsgenehmigungen dieser Länder. Aus den genannten Drittstaaten dürfen nur Einwohner einreisen. Reisenden aus Großbritannien und Dänemark wird vom 21.12.2020 bis voraussichtlich 31.01.2021 die Einreise verweigert.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - nur Tischservice
Bars: geöffnet mit Beschränkungen - nur Tischservice
Geschäfte: teilweise geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet
Kinos/Theater: teilweise geöffnet
Strände: teilweise geöffnet
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: nein
Mindestabstand: ja - es wird ein Sicherheitsabstand empfohlen
Versammlungsverbot: ja, ab 8 Personen
Regionale Abweichungen möglich
Schweiz
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen dürfen einreisen: EU, Schengenraum. Dies gilt auch für Drittstaatsangehörige mit legalem Aufenthalt bzw. Aufenthaltstitel in einem Schengen-Land sowie sonstige freizügigkeitsberechtigte Personen, siehe dazu https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html. Zudem wird die Einreise aus einigen Drittstaaten wieder erlaubt. Eine Auflistung dieser Staaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20201773/index.html#app1ahref0.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Reisende aus Risikoländern müssen ohne Zwischenstopp auf direktem Weg weiterreisen.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Die Quarantänemaßnahmen gelten für Reisende aus Risikogebieten. Betroffene Reisende müssen sich hierzu unmittelbar nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Unterkunft begeben und sich zudem innerhalb von zwei Tagen bei den zuständigen Behörden melden. Eine Liste der Risikogebiete finden Sie unter folgendem Link: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html#-1340404494. Ausgenommen von den Quarantänemaßnahmen sind Reisende, die für weniger als 24 Stunden durch eines dieser Risikogebiete durchgereist sind.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
Restaurants/Cafés: geschlossen - nur Abholung oder Lieferung
Bars: geschlossen - nur Abholung oder Lieferung
Clubs: geschlossen
Geschäfte: teilweise geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
Kinos/Theater: geschlossen
Strände: teilweise geöffnet
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: ja - in großen Teilen der Öffentlichkeit und in öffentlichen Verkehrsmitteln
Mindestabstand: 1.50 Meter
Versammlungsverbot: ja, ab 5 Personen
App: Folgende App wird empfohlen herunterzuladen: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/swisscovid-app-und-contact-tracing.html
Regionale Abweichungen möglich
Serbien
Einreise möglich: ja
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist möglich.
Der Transit ist möglich. Transitreisende im internationalen Flughafentransit und Kinder unter 12 Jahren sind von der Pflicht des negativen COVID-19 Test ausgenommen. Reisende, die innerhalb von 12 Stunden durch Serbien durchreisen müssen ebenfalls kein negatives Testergebnis vorweisen.
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test eines anerkannten Labors vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dies gilt mit Ausnahme von Kindern unter 12 Jahren.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
Bars: geöffnet mit Beschränkungen
Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit, öffentlichen Verkehrsmitteln und wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
Mindestabstand: 1.50 Meter
Versammlungsverbot: ja, ab 5 Personen
Regionale Abweichungen möglich
In Belgrad und einigen anderen Regionen wurde aufgrund steigender Infektionszahlen erneut der Ausnahmezustand verhängt.
Slowakei
Einreise möglich: ja
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist möglich. Jedoch wird die Grenze zur Ukraine weiterhin kontrolliert und Reisende müssen sich, wenn sie die slowakisch-ukrainische Grenze übertreten möchten, vor Ankunft in der Slowakei bei der slowakischen Regierung vorregistrieren. Zudem dürfen Reisende aus von der Slowakei als nicht sicher eingestuften Ländern nur über die slowakischen Flughäfen oder die Grenzübergänge der Slowakei mit Tschechien, Österreich, Polen oder Ungarn einreisen. Als nicht sicher werden alle Länder eingestuft, die nicht in der folgenden Aufstellung zu finden sind: https://korona.gov.sk/en/travelling-to-slovakia-and-covid19/#safe-countries.
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Die Dauer des Transits ist unterschiedlich eingeschränkt. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Fluggesellschaft über für Sie geltende Informationen.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis voraussichtlich zum 7 Februar 2021 nicht erlaubt. Zudem finden in der Slowakei aktuell erneute Massentests der Bevölkerung statt. In der Slowakei befindliche Personen können sich bis voraussichtlich zum 07.02.2021 nur mit einem hierbei erworbenen, negativen Testergebnis und zu bestimmten Zwecken draußen bewegen. Von diesen Einschränkungen sind auch Einreisende betroffen. Diese benötigen in den weniger betroffenen Landkreisen derzeit ein zwischen dem 18. und 26.01.2021 datiertes Testergebnis. In den besonders betroffenen Landkreisen findet ab dem 27.02.2021 hingegen eine weitere Testung der Bevölkerung statt, sodass dort dann nur noch Ergebnisse anerkannt werden, die nach dem 26.01.2021 ausgestellt wurden. Eine Übersicht über die Einstufung der jeweiligen Landkreise finden Sie unter folgendem Link: file:///central/GL/g-040-Rhw/_P-Laufwerk/E%2022/https/www.korona.gov.sk. Testergebnisse aus zertifizierten Laboren anderer EU-Länder werden in deutscher, englischer, tschechischer oder slowakischer Sprache anerkannt. Sie müssen jedoch nach dem 18. beziehungsweise 26.01.2021 ausgestellt worden sein. Zusätzlich dürfen sie bei der Einreise in die Slowakei noch nicht älter als 72 Stunden sein.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 14 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Die Quarantänemaßnahmen betreffen Reisende, die aus einem nicht sicher eingestuften Land einreisen oder sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem solchen Land aufgehalten haben. Die Quarantäne kann in Form der Selbstisolation in einer dafür geeigneten Unterkunft abgehalten werden. Sie kann jedoch vorzeitig beendet werden, wenn ein vor Ort durchgeführter Test negativ ist (siehe unten). Reisende, die aus EU-Staaten einreisen, die derzeit nicht als epidemiologisch sicher eingestuft werden, oder die dort Voraufenthalte hatten, können alternativ zum Quarantäneverfahren auch einen negativen PCR-Test aus ihrem Abreiseland vorweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis muss in deutscher, englischer, tschechischer oder slowakischer Sprache vorgelegt werden.
Reisende, die aus epidemiologisch sicheren Ländern einreisen, unterliegen keinen Beschränkungen, insofern sie sich innerhalb der letzten 14 Tage auch nicht außerhalb eines solchen Landes aufgehalten haben. Sie müssen jedoch auch das unterstehend verlinkte "Passenger Locator Form" ausfüllen, wenn sie über den Luftweg einreisen. Zudem benötigen auch diese Reisenden derzeit ein negatives Testergebnis (siehe unten).
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Im Rahmen einer Massentestung der slowakischen Bevölkerung unterliegen bis voraussichtlich zum 07.02.2021 alle Personen, auch Touristen, Bewegungseinschränkungen, die nur mit negativem Testergebnis umgangen werden können. Alle Reisenden benötigen daher einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test zur Einreise. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Reisen innerhalb des Landes".
Reisende werden vor Ort auf das Coronavirus getestet. Dies betrifft alle Reisenden aus nicht sicheren Ländern. Die Testung kann ab dem 5. Tag der Selbstisolation erfolgen. Das Ergebnis müssen Reisende weiterhin isoliert abwarten. Wenn dieses negativ ist, können die Isolationsmaßnahmen beendet werden. Reisende, die aus einem EU-Staat einreisen, das derzeit nicht als epidemiologisch sicher eingestuft, können ihre Selbstisolierung nach 10 Tagen beenden, ohne auf ihr negatives Testergebnis zu warten, sofern sie keine Symptome haben. Kinder unter 3 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.mindop.sk/covid/forms/edit/f610a6f041150451c95b1f6a1832f11325e8. Dies gilt für alle Reisenden auf dem Luftweg. Ein Ausdruck des Formulars muss mitgeführt werden. Reisende, die aus nicht sicher eingestuften Staaten kommen, müssen sich zusätzlich über das folgende Formular bei den slowakischen Behörden registrieren: https://korona.gov.sk/en/ehranica/. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Reisende aus den Risikostaaten, wenn sie ein negatives Testergebnis nach oben genannten Anforderungen vorweisen können.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Notstand: bis voraussichtlich zum 7 Februar 2021
Lockdown: ja - bis voraussichtlich zum 07.02.2021
Ausgangssperre: ja (bis voraussichtlich zum 7 Februar 2021)
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen - es dürfen keine neuen Gäste aufgenommen werden
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen - nur Take-away
Die Einreise ist möglich. Slowenien unterteilt die Abreiseländer von Reisenden derzeit, je nach epidemiologischer Lage, in grüne, gelbe oder rote Länder, was zu unterschiedlichen Voraussetzungen bei der Einreise führt. Die Ländereinteilung finden Sie unter folgendem Link: https://www.gov.si/en/topics/coronavirus-disease-covid-19/border-crossing/. Die Grenzübergänge zwischen Slowenien und Italien, Österreich, Kroatien und Ungarn sind für touristische Reisende nur eingeschränkt geöffnet.
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Die Durchreise muss innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise erfolgen.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nicht erlaubt.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 10 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Die Quarantäne gilt für Reisende aus rot eingestuften Ländern. Sie können die Quarantänemaßnahmen jedoch umgehen, wenn sie einen negativen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist und der in einem EU- oder Schengen-Land ausgestellt wurde. Alternativ werden auch maximal 24 Stunden alte Antigen-Tests aus EU- und Schengen-Ländern akzeptiert. Aus anderen Ländern werden nur Tests nach PCR-Methode anerkannt. Quarantänepflichtige Reisende müssen eine Adresse in Slowenien vorweisen können, an der sie die Quarantänezeit verbringen. Die Quarantäne kann auf 5 Tage verkürzt werden, wenn Reisende bis zu diesem Tag einen PCR-Test in Slowenien vornehmen lassen und dieser negativ ist.
Reisende mit dauerhaftem oder vorübergehendem Aufenthalt in einem grün oder orange eingestuften Land dürfen uneingeschränkt einreisen, insofern sie sich innerhalb der letzten 14 Tage nicht außerhalb des jeweiligen Landes aufgehalten haben.
Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Nächtliche Ausgangssperre: ja
Hotels/Ferienunterkünfte: geschlossen
Restaurants/Cafés: geschlossen
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Geschäfte: teilweise geöffnet
Strände: geöffnet mit Beschränkungen
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
Mindestabstand: 2.00 Meter
Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)
Regionale Abweichungen möglich
Spanien
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen dürfen einreisen: EU, Schengenraum. Zudem wird die Einreise aus folgenden Drittstaaten wieder erlaubt: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2020-7140&tn=1&p=20200703. Die Einreisevoraussetzung ist geknüpft an das Abreiseland und nicht die Staatsangehörigkeit der Reisenden. Bitte beachten Sie, dass einige autonome Gebiete auf dem Festland sowie die Insel Formentera eine Einreisesperre verordnet haben. Die Einreisesperre auf Formentera besteht zunächst bis zum 30.01.2021. Die Maßnahmen von Gebiet zu Gebiet variieren aktuell sehr stark und vor Beginn einer geplanten Reise ist es daher zwingend erforderlich, den aktuellen Stand bei der zuständigen Auslandsvertretung abzufragen.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Transitreisende aus Risikogebieten benötigen kein negatives PCR-Testergebnis, sofern sie den Transitbereich nicht verlassen. Eine Ausnahme gilt für Passagiere von Transitflügen aus Großbritannien, diese benötigen bis auf Weiteres ein maximal 72 Stunden altes, negatives Testergebnis (PCR, TMA oder LAMP). Transitreisende müssen nicht das Einreiseformular ausfüllen.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge - dazu zählen die Grenzübergänge Ceuta und Melilla
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Auf dem Festland dürfen derzeit zahlreiche Gebiete und Städte nicht betreten beziehungsweise verlassen werden. Dies gilt auch in Teilen für die Inseln, bitte informieren Sie sich rechtzeitig vorab über die lokalen Maßnahmen. Eine Übersicht dazu finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/estrategia/medidasPrevCCAA.htm.
Bezüglich der Einreise auf die Balearen gilt es, Folgendes zu beachten:
Reisende, die aus anderen spanischen Regionen anreisen, müssen einen negativen Testnachweis vorlegen, wenn die jeweilige Region eine Inzidenz von 150 Fällen pro 100.000 Einwohner oder mehr aufweist. Der Test kann ein PCR- oder TMA-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Eine Übersicht über Fallzahlen innerhalb Spaniens finden Sie unter folgendem Link: https://cnecovid.isciii.es/covid19/.
Bezüglich der Einreise auf die Kanaren gilt es, Folgendes zu beachten:
Die unten genannte Testpflicht gilt auch für Reisende, die aus anderen spanischen Regionen auf die Kanaren reisen. Zusätzlich gilt für Reisende, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen, das Sie vor Reiseantritt das Testergebnis per Mail an pdiasviajes@gobiernodecanarias.org (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) schicken müssen.
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Die Testpflicht betrifft Reisende auf dem Luft- und Seeweg, die aus Risikogebieten einreisen. Für Einreisen auf dem Landweg und für Personen unter 6 Jahren gilt sie nicht. Bei der Einstufung der Risikogebiete orientiert sich Spanien an der Einstufung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Die entsprechende Einteilung finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm. Betroffene Reisende müssen ein negatives PCR-, TMA- oder LAMP-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis muss im Original, als Ausdruck oder elektronisch und auf Spanisch, Deutsch, Französisch oder Englisch, vorgewiesen werden. Es muss den Namen und die Pass- oder Personalausweisnummer der getesteten Person (identisch zu den Angaben im unten verlinkten Einreiseformular), das Testdatum, den Namen des Laboranten und die Kontaktdaten des Labors, die Testmethode (PCR, TMA oder LAMP) und das letztendliche, negative Testergebnis enthalten.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.spth.gob.es/. Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden. Dies kann ebenfalls via App (https://www.spth.gob.es) erfolgen. Es wird ein QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Seit dem 23.11.2020 müssen Reisende aus Risikogebieten bereits im Ausfüllprozess angeben, dass sie ein negatives PCR-Testergebnis besitzen.
Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Kanarische Inseln:
Alle Reisenden (ab 6 Jahren) aus Risikogebieten benötigen seit dem 23.11.2020 einen PCR-, TMA- oder LAMP-Test zur Einreise nach Spanien (siehe vorheriger Abschnitt). Diese Regelung gilt unabhängig des nachfolgenden Absatzes.
Zusätzlich müssen alle Reisenden (auch Reisende, die nicht aus einem Risikogebiet kommen, jedoch mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren) auf die Kanaren den negativen COVID-Test beim Einchecken in ihre Unterkunft vorweisen. Zum Zeitpunkt des Check-ins darf der Test nicht älter als 72 Stunden sein. Es werden sowohl PCR- und TMA-Tests als auch Antigen-Schnelltests von Reisenden aus Nicht-Risikogebieten anerkannt, allerdings müssen der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein. Der Test sollte im Abreiseland durchgeführt, kann aber auch nach der Einreise in hierzu autorisieren Teststationen vorgenommen werden. Die Testkosten trägt der Reisende. Reisende müssen zudem die spanische Corona-App während ihres Aufenthalts auf den Kanaren aktiviert haben und dürfen diese erst 15 Tage nach ihrer Rückkehr wieder deaktivieren.
Balearische Inseln:
Es gelten die gleichen Testvorschriften wie bei der Einreise auf das Festland, siehe vorheriger Abschnitt.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Notstand: bis voraussichtlich zum 9 Mai 2021
Nächtliche Ausgangssperre: ja
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet
Strände: geöffnet mit Beschränkungen
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auch in privaten Verkehrsmitteln sofern die Personen nicht im selben Haushalt leben
Mindestabstand: 1.50 Meter
Versammlungsverbot: ja, ab 6 Personen
App: https://radarcovid.gob.es
Es kann innerhalb des Landes zu abweichenden Regelungen in den autonomen Gebieten sowie auf den Balearen und Kanaren kommen. Aufgrund ihrer Infektionszahlen unterliegen derzeit die meisten Gebiete auf dem Festland strengen Beschränkungen.
- Rauchverbot auch Im Freien, wenn ein Mindestabstand von 2 Metern nicht garantiert werden kann
Tschechien
Einreise möglich: nein
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist nicht möglich. Es besteht eine Einreisesperre bis auf Weiteres. Für Heimkehrer sowie Reisende mit der Staatsbürgerschaft des Ziellandes oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis im Zielland kann es zu abweichenden Bestimmungen kommen.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Luftweg
- Landweg
- Seeweg
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Ungarn
Einreise möglich: nein
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist nicht möglich. Es besteht eine Einreisesperre bis auf Weiteres. Für Heimkehrer sowie Reisende mit der Staatsbürgerschaft des Ziellandes oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis im Zielland kann es zu abweichenden Bestimmungen kommen.
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Transitreisen durch Ungarn sind nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten gestattet (http://www.police.hu/en/content/humanitarian-corridor). Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Fluggesellschaft.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Luftweg
- Landweg
- Seeweg
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Zypern
Einreise möglich: teilweise
Wichtig bei der Einreise
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.visitcyprus.com/index.php/en/cyprus-covid19-travel-protocol. Reisende aus Ländern, die in der verlinkten Aufstellung nicht der Kategorie A oder B angehören, unterliegen weiterhin Einreisebeschränkungen. Die Einreise ist dabei an das Abreiseland und nicht die Staatsangehörigkeit des Reisenden geknüpft.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge - Grenzübertritte vom Nordteil in den Südteil sind derzeit zu touristischen Zwecken nicht möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis voraussichtlich zum 31 Januar 2021 nicht erlaubt.
Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen. Diese gelten bis auf Weiteres. Dies gilt nur für Reisende nach Nordzypern. Weitere Informationen hierzu folgen weiter unten.
Reisende aus der Länderkategorie A können uneingeschränkt einreisen. Voraussetzung ist, dass sich Reisende innerhalb der letzten 14 Tage ausschließlich in einem Land der Länderkategorie A aufgehalten haben. Ist dies nicht der Fall, wird ein negativer COVID-Test bei Einreise verlangt. Es kann, je nach Voraufenthalt, auch zu 14-tägigen Quarantänemaßnahmen kommen. Diese Vorschriften gelten auch dann, wenn Reisende lediglich durch ein anderes Land, nicht in Kategorie A, durchgereist sind.
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Dies gilt für Reisende aus der Länderkategorie B. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 12 Jahren. Das Testergebnis kann per E-Mail oder SMS nachgewiesen werden, muss jedoch den Testzeitpunkt und die -methode, empfohlenerweise PCR, enthalten. Kann kein Test im Herkunftsland durchgeführt werden, wird dies kostenpflichtig bei Einreise nachgeholt und das Ergebnis muss in Selbstisolation abgewartet werden.
Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://cyprusflightpass.gov.cy. Die Registrierung muss innerhalb von 24 Stunden vor Einreise erfolgen. Eine Kopie muss mitgeführt werden.
Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen. In Einzelfällen können auch COVID-Tests vorgenommen werden.
Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Wichtig bei der Einreise nach Nordzypern:
Nordzypern hat den Flughafen Ercan sowie die Demarkationslinie für bestimmte Reisende, darunter Reisende aus Deutschland, wieder geöffnet. Ein negativer PCR-Test ist bei der Einreise vorzuweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der Test muss auf türkischer oder englischer Sprache vorgewiesen werden. Vor Ort werden am Einreisetag sowie nach 7 Tagen erneut Tests durchgeführt. Bis zum Vorliegen des letzten negativen Testergebnisses müssen Reisende sich in einem Quarantänezentrum isolieren, der Aufenthalt dort beträgt in der Regel 10 Tage. Die Aufenthalts- und Testkosten trägt der Reisende und muss diese bereits vor Reiseantritt begleichen. Ein Zahlungsnachweis muss zur Einreise vorgelegt werden.
Wichtig vor Ort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.
Ausgangssperre: ja (bis voraussichtlich zum 31 Januar 2021)
Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
Bars: geschlossen
Clubs: geschlossen
Geschäfte: teilweise geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
Kinos/Theater: geschlossen
Strände: geöffnet
Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
Mindestabstand: 3.00 Meter - im Freien wird ein Mindestabstand von 2.00 Metern empfohlen
Versammlungsverbot: ja (bis auf Weiteres)
Regionale Abweichungen möglich
App: https://covid-19.rise.org.cy/en/
Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.